02. März 2023
Humor hatten die Betreiber des Vergnügungsetablissements an der Grenze zu den Niederlanden durchaus bewiesen, als sie sich den Markennamen einer deutschen Fluggesellschaft samt des Logos und eines Werbeslogans vornahmen, um beide in unverblümte Bordellwerbung umzuwandeln. Blöd nur für sie, dass die Urheberin und Markeninhaberin aus nachvollziehbaren Gründen wenig Freude an der Vermengung ihres Namens mit Sexarbeit hatte und deshalb, mittels einer Anwaltskanzlei, die Kurtz Detektei Duisburg mit der Überprüfung betraute, ob ihre einstweilige Verfügung gegen die ungenehmigte Markennutzung tatsächlich Anwendung fand. Konkret durften gemäß eines Urteils aus Düsseldorf das abgewandelte Markenzeichen und ein abgewandelter Werbeslogan "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Dienstleistungen eines bordellartigen Betriebes" sowie für den Betrieb eines Saunaclubs, die gewerbliche Zimmervermietung und den Betrieb von Hotels und Gaststätten sowie insbesondere für eine Partyveranstaltung nicht genutzt werden.
Da die widerrechtliche Werbung von Beginn an vornehmlich auf klassischen, d. h. analogen, Wegen stattfand, musste die tatsächliche Einhaltung des genannten Urteils vor Ort an der niederländischen Grenze überprüft werden. Und nicht nur das: Die Anwälte der Fluggesellschaft teilten mit, dass man konkreten Grund habe, von einer fortgesetzten Nutzung der gerichtlich untersagten Werbung innerhalb der Räumlichkeiten des Etablissements ausgehen zu müssen. Folglich oblag es einem unserer Wirtschaftsdetektive aus Duisburg, das Bordell persönlich im Rahmen einer dortigen Partyveranstaltung aufzusuchen.
Der Copyright-Beschwerde der Fluggesellschaft war gerichtlich zugestimmt worden.
Als Einsatzkraft für diesen Auftrag legte sich die Einsatzleitung schnell auf einen alten Hasen aus der "Szene" fest: ein Ermittler unserer Wirtschaftsdetektei in Duisburg, der vor seiner Ausbildung zum IHK-zertifizierten Detektiv umfangreiche Erfahrungen als Sicherheitskraft gesammelt und im Zuge dessen unter anderem als Türsteher für Bordellbetriebe im Ruhrgebiet gearbeitet hatte. Er kennt sich also bestens im "Milieu" aus, weiß folglich, wie er sich unauffällig zu verhalten hat, und vor allem, mit welcher Art von Ansprache man in solchen Etablissements Redseligkeit ermutigt und dadurch an Informationen gelangt.
Anders als man es sich vielleicht für eine Partyveranstaltung in einem Bordell vorstellt, fand diese nicht rein abends und nachts statt, sondern ging schon am Vormittag los. Bei der Ankunft unseres Detektivs aus Duisburg um zwölf Uhr mittags waren bereits sämtliche Parkplätze am Objekt belegt und der Andrang gestaltete sich so groß, dass zwei Sicherheitskräfte abgestellt waren, um den Verkehr zu regeln und die Besucher zu dem Parkplatz eines nahegelegenen Sportlerheims zu leiten. Schon beim Betreten des Bordells fiel dem Ermittler ein Poster hinter der Empfangstheke ins Auge, das alle drei gemäß der gerichtlichen Verfügung zu unterlassenden Markenverstöße zeigte: Name, Logo und Slogan. Da die Auftraggeber eine vollständige Dokumentation sämtlicher Verstöße erwarteten, war die Arbeit damit aber noch nicht getan: Unser Duisburger Privatdetektiv bezahlte den Eintrittspreis sowie eine obligatorische Verzehrgebühr für Speisen und Getränke. Im Gegenzug informierte ihn eine der Empfangsdamen über die hiesigen Konditionen für sexuelle Dienstleistungen im Zuge der Partyveranstaltung (Geschlechtsverkehr ab 50 €) und betonte, dass im Objekt weder Video- noch Fotoaufnahmen zulässig seien. Laut einer vorab erfolgten Rücksprache des Ermittlers mit Branchenkennern bezahlten die anwesenden Damen ebenfalls Eintritt für ihre Anwesenheit bei der Veranstaltung, und zwar damit sie als weibliche Gäste geführt werden konnten und es schwer fallen würde, die Betreiber gemäß § 180a StGB "Förderung der Prostitution" zu belangen. Angeblich verdiente das Bordell, das sich selbst als "Saunaclub" bewarb, nichts an den individuellen sexuellen Dienstleistungen der anwesenden Prostituierten, sondern zog seine Einnahmen rein aus den Eintrittsgeldern und Verzehrumsätzen.
Nach dem aufschlussreichen Intro am Empfang begab sich unser Privatdetektiv aus Duisburg in den Umkleidebereich, um den weißen Bademantel und die weißen Sandalen anzulegen, die ihm von den Mitarbeiterinnen beim Eintritt übergeben worden waren. Dabei fiel ihm auf, dass selbst die Umkleidekabinen mit Domkameras ausgestattet waren. Einmal in der vorgegebenen Montur, betrat der Ermittler schließlich den eigentlichen "Party"-Bereich. Dort waren bereits um die 70 männlichen Gäste zugegen, denen circa 35 Frauen gegenüberstanden. Letztere waren allesamt in auffällige Einheitsoutfits gekleidet: eine sexualisierte Version des typischen Dienstoutfits von Stewardessen der Auftraggeber unserer Privatdetektei in Duisburg. Auch diese Erkenntnis dürfte von großem Interesse für unsere Klientin gewesen sein, auch wenn die Uniformen immerhin nicht mit Markennamen oder -logos daherkamen.
Der eingesetzte Duisburger Detektiv schaute sich weiter in dem Etablissement um und stellte dabei fest, dass alles deutlich überdurchschnittlich sauber und gut organisiert war – hier wurde planvoll vorgegangen, von einem Versehen konnte also bei der gerichtlich untersagten Weiternutzung der beanstandeten Logos und Wortspiele keine Rede sein. Dennoch fanden sich selbige auf mindestens vier weiteren Postern im Gästebereich. Auf ihnen wurde der Ablauf des Programms beschrieben und dafür gezielt Vokabular aus der Luftfahrt verwendet, beispielsweise "11:00 Bordingtime [sic] und Einchecken".
Die Sexarbeiterinnen empfingen die Gäste in Stewardessen-Outfits.
Nach seiner Überblicksbegehung der Räumlichkeiten beschloss der Ermittler unserer Detektei aus Duisburg, sich ins Büffetzelt einzufinden, um dort unter dem Vorwand eines Speiseverzehrs unauffällig die Abläufe beobachten zu können, ohne von den anwesenden Damen belästigt zu werden. Er setzte sich an einen Tisch mit zwei weiteren männlichen Personen und wurde kurz darauf für seinen Ermittlungsansatz belohnt: Eine männliche Person in Straßenkleidung und mit dem Clublogo auf dem T-Shirt, die dem Detektiv schon zuvor durch das Verteilen von Anweisungen aufgefallen war, gesellte sich mit an den Tisch und fing ein Gespräch mit den beiden anderen Männern an. Selbiges setzte ohne weitere Umschweife direkt bei der gerichtlichen Verfügung unserer Auftraggeber an. Auch die beiden angesprochenen männlichen Personen schienen mit dem Vorgang vertraut zu sein, und schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Herrn in Straßenkleidung um den Betreiber höchstpersönlich handelte.
Dieser gab an, erst am Vortag Kenntnis von dem Gerichtsbeschluss erhalten zu haben. Folglich sei es ihm zum einen nicht mehr möglich gewesen, die vorhandenen Markenrechtsverstöße zu beseitigen, und zum anderen sei ihm das auch egal, da die Fluggesellschaft schließlich nur das Recht an ihren eigenen Marken und Slogans habe, jedoch nicht an seinen abgeänderten Versionen – eine, selbstverständlich, unsinnige Ansicht, doch in den zwei Männern fand der Bordellbetreiber ein dankbares Publikum. Schließlich fabulierte er noch darüber, an die Presse gehen zu wollen, sollte er tatsächlich eine Geldstrafe zahlen müssen, und auf diese Weise "eine riesige Werbung für meinen Laden" zu generieren. Nach der Beendigung der Unterhaltung folgte unser Detektiv aus Duisburg dem Betreiber des "Saunaclubs", um ein Vier-Augen-Gespräch mit ihm zu führen und darin weitere relevante Informationen zu eruieren, doch leider bog der Zuhälter, der sich nicht als solcher verstanden wissen wollte, in einen als privat gekennzeichneten Raum ab und ließ sich bis zum Einsatzende nicht mehr blicken.
Bis zum Nachmittag und damit bis zum geplanten Ende der Vor-Ort-Überprüfung sammelte der Privatermittler weitere Beobachtungen. So erhöhte sich die Gesamtzahl der gleichzeitig anwesenden männlichen Gäste nach und nach auf deutlich über einhundert und jene der weiblichen Dienstleister auf circa fünfzig. Da sich viele nicht ganztägig dort aufhielten und manche direkt nach Verrichtung ihres speziellen Geschäfts direkt wieder gingen, ließ sich der Gesamtdurchlauf an Besuchern anhand der getätigten Beobachtungen nicht seriös kalkulieren. Allerdings hatte unser Duisburger Wirtschaftsdetektiv schon vor Einsatzbeginn in Erfahrung gebracht, dass der Club mehrere Millionen Euro Umsatz pro Jahr machte. Augenscheinlich fand auch die Mottoparty regen Anklang. Dazu sei gesagt, dass, wie unser Ermittler, nicht jeder männliche Gast mit einer Dame auf ein Zimmer ging. Vielmehr beobachtete der Detektiv immer wieder Gruppen von Männern, die in lockerer Atmosphäre über Geschäftliches sprachen und hin und wieder den Wellnessbereich nutzten.
Als keine weiteren wesentlichen Erkenntnisse zu erwarten waren und sich die Budgetgrenze näherte, beendete der Ermittler den Einsatz. Zurück im Büro fertigte er seinen Ermittlungsbericht, und das Team der Kurtz Detektei Duisburg leitete selbigen im Anschluss an die Nachbearbeitung an die Anwaltskanzlei der geschädigten Fluggesellschaft weiter.
Zur Wahrung der Diskretion sowie der Persönlichkeitsrechte von Auftraggebern und Zielpersonen wurden alle Namen und Orte in diesem Fallbericht bis zur vollständigen Unkenntlichkeit verändert.
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Die Detektei Kurtz verzichtet in ihren Texten vorrangig aus pragmatischen Gründen bewusst auf das linguistische Gendern. Dies drückt in keiner Form einen Mangel an Respekt gegenüber weiblichen oder diversen Personen aus. Wir beschäftigen seit jeher Frauen in Führungspositionen, sind aus Überzeugung unvoreingenommen, tolerant und inklusiv und gönnen jedem und jeder die volle soziale und gesellschaftliche Gleichstellung.
Jedoch spiegelt der Gendertrend und -druck in den Augen unseres Inhabers Patrick Kurtz (Literaturwissenschaftler, im Nebenberuf Lektor) ein grundlegendes linguistisches Unverständnis gegenüber dem generischen Maskulinum in der deutschen Sprache wider. Tag für Tag sorgt der Gendertrend nicht nur für schwer lesbare Texte und lenkt damit vom Inhalt ab, er produziert auch grammatikalische Fehler, selbst in Fachpublikationen. Zudem sind die immer wieder vorgebrachten vorgeblichen Beweise sowohl für die negativen Auswirkungen des generischen Maskulinums als auch für die positiven Effekte des Genderns keineswegs, wie so oft behauptet, wissenschaftlich schlüssig belegt. Für Patrick Kurtz schafft die Gendersprache Unterschiede, wo Gleichheit herrschen sollte und angeblich auch angestrebt wird. Ihr Konzept ist im Kern diskriminierend.
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