Unter den 488.183 Einwohnern Duisburgs sind 40.051 unterbeschäftigt, einige in Minijobs, andere in Teilzeitarbeit (Mai 2015). Viele von ihnen sind verheiratet und bringen diese Tätigkeiten als Zweiteinkommen in den Haushalt ein, jedoch handelt es sich häufiger um Alleinverdiener, die neben dem geringen Einkommen noch auf Hartz IV angewiesen sind. Das Geld reicht oftmals hinten und vorn nicht, somit sind sie – aber nicht nur sie! – zugänglich für widerrechtliche Angebote, mittels derer das Einkommen entscheidend verbessert werden kann. Eines der großen Probleme, die sich daraus ergeben, ist Betriebsspionage durch Angestellte.
Unsere Detektive in Duisburg werden aufgrund gegebener Verdachtsmomente immer häufiger von Unternehmen gebeten, Mitarbeiter auf Loyalität zu überprüfen, um Betriebsspionage zu unterbinden. Gerne ist Ihnen unsere Duisburger Wirtschaftsdetektei dabei behilflich: 0203 3196 0052.
Nicht nur Geringverdiener, auch Vollzeitarbeitnehmer haben oft kein Auskommen mit dem Einkommen oder – nicht minder häufig – können den Hals schlichtweg nicht voll genug bekommen und neigen deshalb zu Veruntreuung und Bestechlichkeit. Zahlreiche Fälle im hiesigen Rathaus aus den letzten Jahren zeigen, dass auch Besserverdienende für diese Delikte zugänglich sind:
Das Problem heißt Selbstbedienung und Korruption im Rathaus und es stinkt. Hier mal einen Satz neuer Autoreifen für das Privatauto von der Dienstkreditkarte bezahlt; dort einen riesigen öffentlichen Bauauftrag an einen Bauunternehmer erst dann erteilt, nachdem das üppige Geldbündel und der nagelneue Flachbildschirm-Fernseher diskret beim städtischen Angestellten abgeliefert worden sind (Stichwort: BLB-Skandal); hier Genehmigungen für Sonderfahrten mit LKW nur gegen Schmiergeld-Zuschlag erteilt; dort Einnahmen durch Veranstaltungen im Bürgerhaus nicht bei der Stadt, sondern bei sich selber abgeliefert: Überall haben städtische Mitarbeiter still und heimlich die Hand aufgehalten und nicht nur Duisburg und NRW einen Millionen-Schaden, sondern auch den ehrbaren Mitarbeitern der Stadt einen gewaltigen Ansehensverlust zugefügt.
Ob in der Politik, im Handwerk oder im Handel: Korruption ist ein allgemeines gesellschaftliches Problem geworden – und leider auch gesellschaftsfähig. Das zeigt sich vor allem an den diesbezüglichen Anfragen und Aufträgen, die an die an unsere Wirtschaftsdetektive in Duisburg gerichtet werden. Für unsere Detektive gilt es nicht nur, die Täter ausfindig zu machen und mit gerichtsfesten Beweisen zu überführen. Unsere Ermittler stehen Ihnen auch in puncto Prävention zur Seite. Ihre Mitarbeiter müssen dafür sensibilisiert werden, was gestattet ist und was nicht. Darf man Geschenke annehmen? Ja und nein. Geld annehmen ist streng verboten, das sollte ganz klar sein. Bei anderen Zuwendungen hingegen sind die Grenzen fließend. Häufig sind kleine Aufmerksamkeiten ein „Anfüttern“, um den Mitarbeiter später mit einem dicken Geschenk an der Angel zu haben. Bis wohin ist es maßvoll, ab wann ist es unverhältnismäßig bzw. illegal?
Die Detektive der Kurtz Detektei Duisburg können Ihnen nicht nur im Schadenfall bei der Tätersuche helfen, sondern Sie auch im Vorfeld bei der Vereitelung etwaiger Veruntreuungen beraten. Ob nun präventiv oder im Korruptionsfall, unsere Wirtschaftsdetektive sind Ihre kompetenten Ansprechpartner in Duisburg. Lassen Sie sich unverbindlich beraten: kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de oder 0203 3196 0052.
Kurtz Detektei Duisburg
Auf dem Damm 112
47137 Duisburg
Tel.: 0203 3196 0052
kontakt@kurtz-detektei-duisburg.de
Montag bis Freitag: 08:00-20:00
*Hinweis: Das Büro der Kurtz Detektei Duisburg liegt im Duisburger Stadtteil Meiderich. Alle Einsätze werden von der Straße Auf dem Damm in Duisburg aus durchgeführt und berechnet. Bei anderen auf dieser Domain beworbenen Einsatzorten oder -regionen handelt es sich weder um örtliche Niederlassungen noch um Betriebsstätten der Kurtz Detektei Duisburg, sofern nicht explizit anders ausgewiesen. Wir können Ihnen bundesweit günstige Anfahrtspauschalen bieten, Gleiches gilt für zahlreiche Regionen im Ausland. In ländlichen Gebieten erfolgt die Berechnung in der Regel von der nächstgrößeren Stadt. Weitere Informationen zu den Honoraren finden Sie hier und zu den Einsatzorten hier.
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